Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist uns wichtig. Wir bemühen uns, unsere Webseite so zugänglich zu gestalten, dass Sie alle Informationen rund um Ihre Kur problemlos finden und nutzen können.
Das Soziale Genesungswerk Pelzerhaken (Ostsee) e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kurzentrumpelzerhaken.de.
Unser Anspruch

Wir möchten, dass sich alle Menschen bei uns wohlfühlen – das gilt für den Aufenthalt in unserem Kurzentrum ebenso wie für den Besuch unserer Website. Wir nutzen die Schriftart Fira Sans für eine optimale Lesbarkeit und setzen gezielte Farbakzente, um die Navigation und Orientierung zu erleichtern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik vereinbar:

Nicht barrierefreie Inhalte: Einige ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei erschlossen. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu ersetzen.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Wir sind gerne für Sie da.

So erreichen Sie uns:
Anschrift: Strandallee 1 – 3, 23730 Neustadt in Holstein
Telefon: 04561 71070
E-Mail: info@kurzentrum-pelzerhaken.de 

Wir werden versuchen, die gemeldeten Mängel so schnell wie möglich zu beheben oder Ihnen die gewünschten Informationen in einer für Sie zugänglichen Form bereitzustellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Beschwerdestelle für Barrierefreiheit wenden. In Schleswig-Holstein ist dies die: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karolinenstraße 1 24105 Kiel E-Mail: lb@landtag.ltsh.de

Diese Erklärung wurde am 30. Januar 2026 erstellt.