Mehr Entspannung, Wohlbefinden und Gesundheit für Eltern und Kinder

Spezielle Angebote für Mütter oder Väter mit Kindern zwischen 1 und 12 Jahren

1. Gründe für eine Maßnahme (früher: Kur)
Zahlreiche medizinische Indikationen führen dazu, eine Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Häufig handelt es sich um chronische Erschöpfungszustände, Atemwegserkrankungen, Infektanfälligkeit und Ernährungsstörungen. Es gibt zudem unterschiedlichste psychische und psychosoziale Gründe für die Verordnung einer Maßnahme.

2. Dauer
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme (früher: Mutter- oder Vater-Kind-Kur) dauert 3 Wochen. Innerhalb dieser Zeit wird sich ein Team von qualifizierten Fachleuten (z. B. ÄrztInnen, TherapeutInnen, PsychologInnen, PädagogInnen) um Sie, Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes kümmern. In erster Linie sind Sie jedoch selbst gefragt: Je mehr SIE aktiv für Ihre Gesundheit tun, desto größer wird auch der Erfolg Ihrer Maßnahme sein. In diesem Sinne verstehen wir unter einer Maßnahme auch keinen „Urlaub auf Rezept“, sondern sehen sie als Unterstützung bei Ihren Bemühungen um die eigene Genesung, was schließlich auch Arbeit ist.

3. Beantragung
In der Regel ergibt sich die Notwendigkeit für eine Maßnahme oder deren Wiederholung aus den Konsultationen mit der/m HausärztIn und/oder KinderärztIn. Diese/r regt auf Grund des Gesamtbildes einer Maßnahme an oder die Eltern entschließen sich zu einer Maßnahme.

Um eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme bewilligt zu bekommen, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Formulare anfordern, die dann die/der Haus-/KinderärztIn umfassend ausfüllt und damit die Notwendigkeit der Maßnahme begründet. In den Formularen findet sich zumeist ein Abschnitt für Klima-, Termin- bzw. Haus-Wunsch.

Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass Sie oder ihr Kind einer Maßnahme bedürfen. Das heißt, es müssen darin möglichst alle Beschwerden und Erkrankungen, bisherige Therapien und die jeweiligen Belastungssituationen aufgeführt sein. Eine ausführliche Darstellung Ihrer gesundheitlichen und persönlichen Situation unterstreicht die Notwendigkeit einer Maßnahme.

Entweder liegt sowohl bei Ihnen als auch bei Ihrem Kind die Erfordernis einer Maßnahme vor, oder Sie bringen Ihr nicht behandlungsbedürftiges Kind mit, wenn es z.B. nicht allein zu Hause bleiben kann oder eine Trennung für die Maßnahmedauer zu Problemen führen würde.

Sind die Formulare ausgefüllt, so leiten Sie diese umgehend an die Krankenkasse weiter.

Wird die Maßnahme bewilligt, so erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid. Die Kostenübernahmeerklärung und medizinischen Unterlagen sendet die Krankenkasse an unser Haus. Wir informieren Sie über Ihren Maßnahmetermin, wobei Ihre Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Hinweis: Im unserem Kurzentrum ist es möglich, die angebotenen Maßnahmeformen für Mütter/Väter mit Kindern, alleinreisende Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Behinderungen einzeln, aber auch gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Damit stellen wir sicher, dass für jede Familie eine individuelle adäquate Lösung gefunden wird. Gerne geben wir Ihnen hierzu nähere Auskünfte.

4. Kosten
Nach Genehmigung durch die Krankenkassen übernehmen diese die Kosten für alle vorsorgerelevanten Maßnahmen. Die Frage einer Zuzahlung ist gesetzlich geregelt.

5. Unterkunft
Unseren Gästen stehen auf unserem weitläufigen Gelände acht Wohnhäuser zur Verfügung. Alle Mutter-Kind-Wohneinheiten verfügen über einen kombinierten Wohn-Schlafraum für Mutter (bzw. Vater) mit Verbindungstür zum Kinderzimmer. Jede Wohneinheit ist ausgestattet mit eigener Dusche und WC, Telefon und Zimmertresor.

Die Zimmer sind individuell geschnitten und variieren in Möbelstil und Größe. Die Vergabe der Quartiere erfolgt ausschließlich durch das Kurzentrum.

Kurzentrum Soziales Genesungswerk Pelzerhaken (Ostsee) e. V.

Strandallee 1 - 3
23730 Neustadt in Holstein

Kontaktieren Sie uns

tel. 0 45 61 - 71 07 0
fax. 0 45 61 - 71 07 30
e-mail : info@kurzentrum-pelzerhaken.de

Öffnungszeiten Rezeption

Montag - Freitag:
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

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