Wie beantrage ich eine Maßnahme? (früher: Kur)

 

1. Die Notwendigkeit einer Maßnahme muss medizinisch begründet sein. Ihre Antragsformulare erhalten Sie bei ihrem Haus- bzw. Kinderarzt. Im Antrag sollten alle Beschwerden und Erkrankungen durch Ihren Arzt aufgeführt werden. Eine ausführliche Darstellung Ihrer gesundheitlichen und persönlichen Belastungssituation unterstreicht die Notwendigkeit einer Maßnahme.

2. Bei einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme kann eine Notwendigkeit aus medizinischem Grund für Sie, aber auch für ihr Kind vorliegen. Ohne medizinische Begründung fahren Kinder als Begleitkinder mit, weil sie z.B. nicht allein zu Hause bleiben können oder eine Trennung für die Dauer zu Problemen führen würde.

3. Sind Formulare ausgefüllt, so leiten Sie diese einfach an Ihre Krankenkasse weiter (ggfs. mit Vermerk Terminwunsch/Haus-Wunsch).

4. Wird die Maßnahme bewilligt, so erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse direkt eine Kostenzusage. Diese und die medizinischen Unterlagen sendet die Krankenkasse parallel an unser Haus.

5. Wir informieren Sie zeitgerecht über Ihren Termin.

Hinweis: Wir bieten in unserem Kurzentrum drei Maßnahmeformen, die einzeln aber auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden können. So können für alle Familien adäquate Lösungen gefunden werden.

Fragen? Gerne beraten wir Sie näher.

Kurzentrum Soziales Genesungswerk Pelzerhaken (Ostsee) e. V.

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