Für eine Stabilisierung von Körper und Seele

 

Spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen im Alter von 6-60 Jahren

1. Gründe für eine Maßnahme
(früher: Kur)

Menschen mit Behinderungen haben aktivitäts- und teilhaberelevante Beeinträchtigungen, können sich überfordert fühlen und entwickeln seelische und/oder körperliche Beschwerden. Zahlreiche medizinische Indikationen führen dazu, eine Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Häufig handelt es sich um chronische Erschöpfungszustände, Bronchialerkrankungen, Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates, Kreislauf- oder Ernährungsstörungen oder Allergien.

Es gibt zudem unterschiedlichste psychische und psychosoziale Gründe für die Verordnung einer Maßnahme. Oft sind dies Schwierigkeiten in der Wohngruppe oder im Elternhaus und am Arbeitsplatz, Verstimmungs- und Überlastungszustände, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, psychomotorische Probleme oder soziale Verhaltensauffälligkeiten.

2. Dauer

Eine solche Maßnahme dauert in der Regel 3 bis 5 Wochen. Innerhalb dieser Zeit wird sich ein multiprofessionelles Team von qualifizierten Fachleuten (z. B. ÄrztInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen, PädagogInnen) um Sie und Ihre Gesundheit kümmern.

3. Beantragung

Die Notwendigkeit einer Vorsorgemaßnahme muss medizinisch begründet sein. Bevor Sie sich an Ihren Hausarzt wenden, fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Antragsformulare an.

Im Antrag sollten alle Beschwerden und Erkrankungen durch Ihren Arzt aufgeführt werden. Eine ausführliche Darstellung Ihrer gesundheitlichen und persönlichen Belastungssituation unterstreicht die Notwendigkeit einer Maßnahme. Es sollten möglichst alle Beschwerden und Erkrankungen wie auch bisherige Therapien aufgeführt sein.

Sind die Formulare ausgefüllt, so leiten Sie diese einfach an Ihre Krankenkasse weiter (ggfs. mit Vermerk Terminwunsch/Haus-Wunsch). Wird die Maßnahme bewilligt, so erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse direkt eine Kostenzusage. Diese und die medizinischen Unterlagen sendet die Krankenkasse parallel an unser Haus. Wir informieren Sie zeitgerecht über Ihren Termin.

Hinweis: In unserem Kurzentrum ist es möglich, die angebotenen Maßnahmeformen für Mütter/Väter mit Kindern sowie für Menschen mit Behinderungen einzeln, aber auch gleichzeitig als Kombi-Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Damit stellen wir sicher, dass für jede Familie eine individuelle adäquate Lösung gefunden wird. Gerne geben wir Ihnen hierzu nähere Auskünfte.

4. Kosten

Nach Genehmigung durch die Krankenkassen übernehmen diese die Kosten für alle vorsorgerelevanten Maßnahmen. Die Frage einer Zuzahlung ist gesetzlich geregelt.

Kurzentrum Soziales Genesungswerk Pelzerhaken (Ostsee) e. V.

Strandallee 1 - 3
23730 Neustadt in Holstein

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tel. 0 45 61 - 71 07 0
fax. 0 45 61 - 71 07 30
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